Spielplatzordnung
(in Anlehnung an die Straßensicherheitsverordnung der Stadt Marl)
- die Benutzung ist nur für Kinder bis zu 14 Jahren gestattet
- der Vorstand des Vereins besitzt Hausrecht
- die Spielgeräte und Grünanlagen sind pfleglich zu behandeln.
- für mutwillige Beschädigung werden die Verursacher haftbar gemacht.
- jede Verunreinigung ist untersagt. Der Verursacher ist zur sofortigen Reinigung verpflichtet.
- außerhalb der Nutzungszeiten können in Vereinbarung mit der Stadt Marl die Eingangstore verschlossen werden.
Nicht erlaubt ist:
- der Verzehr von Alkohol auf Spielplätzen bzw. in unmittelbarer Nähe von Spielplätzen.
- das Fußballspielen und Fahrradfahren auf dem Spielplatz
- das Mitbringen von Haustieren und Glasgegenständen
- die Nutzung des Spielplatzes nach Einbruch der Dunkelheit - die Nutzungszeiten laut Beschilderung sind zu beachten.
der Vorstand